Um den neuen Stadtteil Dreispitz Nord umsetzen zu können, braucht es Planungsmassnahmen. Zentral ist der Bebauungsplan. Dieser regelt, wo was und wie gebaut werden darf.
Auf dieser Seite werden die verschiedenen Planungsmassnahmen für diesen neuen Stadtteil kurz und knapp erklärt.
Wer es genauer wissen will, findet ganz unten den ausführlichen Bericht zum Download.
Dreispitz Nord ist heute ein Industrie- und Gewerbegebiet. Um den neuen Stadtteil umzusetzen, müssen zuerst die Planungsinstrumente angepasst werden. Sie regeln, was wo und wie gebaut werden darf.
Die Planungsinstrumente bilden die Grundlagen für den Bau der Schule und der Wohnungen neben dem MParc.
Mehr dazu im Kapitel 6, Seite 42 des Berichts.
Planungsinstrumente sind:
Die wichtigsten Instrumente sind der Bebauungsplan und die Zonenänderung. Diese beiden Massnahmen sichern die im Richtprojekt entwickelten Qualitäten für die nachfolgenden Projektschritte.
Der Zonenplan bildet die baurechtliche Basis, die sogenannte Grundordnung.
Der Bebauungsplan ergänzt diese Grundordnung mit Vorschriften, die auf den konkreten Ort und das Vorhaben zugeschnitten sind.
Ein Bebauungsplan besteht immer aus einem Plan und Vorschriften.
Der Bebauungsplan enthält Vorschriften für das gesamte Areal und Vorschriften für einzelne Baufelder.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 45 des Berichts.
Der Bebauungsplan regelt im allgemeinen Teil Themen, die über den ganzen Perimeter hinweg eingehalten werden müssen. Hier wird der Anteil Wohnen, der Anteil an preisgünstigem Wohnraum und der Anteil Arbeitsflächen festgehalten.
Der Bebauungsplan gibt auch die Lage und Form der Gebäude als orientierende Bebauung vor. Diese Vorgabe ist bei den für alle Baufelder und Freiräume nötigen qualitätssichernden Verfahren zu berücksichtigen.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 47 des Berichts.
Vorschriften allgemein
Der Bebauungsplan stellt Anforderungen in den Bereichen Mobilität, Lärm und Energie. Damit stellt er eine umweltverträgliche, stadtverträgliche und ressourcenschonende Bauweise sicher.
Dazu fordert der Bebauungsplan ein Mobilitätskonzept, Zielwerte zum Energieverbrauch und zu den grauen Treibhausgasemissionen sowie lärmmindernde Massnahmen – noch vor der Baubewilligung für einzelne Baufelder.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 49 des Berichts.
Vorschriften zu Mobilität, Energie und Lärmschutz
Der Bebauungsplan macht Vorgaben für den Ersatz von wertvollen Lebensräumen und für eine klimaangepasste Stadt.
Konkret verlangt er, dass betroffene wertvolle Flächen ersetzt werden. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten. Auch muss Regenwasser im Sinne der „Schwammstadt“ bewirtschaftet werden, d.h. es wird aufgenommen und gespeichert, statt nur kanalisiert und abgeleitet. Die Alleen entlang der Reinacher- und der Münchensteinerstrasse sind zu erhalten bzw. zu ergänzen.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 51 des Berichts.
Vorschriften zu Ökologie und Stadtklima
Die Margaretha Merian-Anlage ist die neue Grünanlage im nördlichen Stadtteil. Im Bebauungsplan wird sie als Freiraum 1 bezeichnet.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 52 des Berichts.
Vorschriften Freiraum 1
Der Dreispitz-Dachpark ist die neue Grünanlage auf dem Dach des MParc im südlichen Stadtteil. Im Bebauungsplan wird sie als Freiraum 2 bezeichnet.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 52 des Berichts.
Vorschriften Freiraum 2
Im Baufeld A sind Wohnhäuser geplant. Hier soll der preisgünstige Anteil der Wohnflächen entstehen. Geplant ist die Abgabe des Baufelds an einen oder mehrere gemeinnützige Wohnbauträger.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 54 des Berichts.
Vorschriften zu Baufeld A
In den Baufeldern B und C sind je ein Hochhaus mit Wohn- und Arbeitsflächen und damit ein vielfältiges Miteinander von Wohnen und Arbeiten geplant.
Im dazwischenliegenden Baufeld B/C ist ein Parking mit rund 360 Parkplätzen vorgesehen. Im Baufeld B/C kann alternativ dazu auch ein weiteres Stadthaus analog zu den Gebäuden im Baufeld A entstehen.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 55 des Berichts.
Vorschriften zu Baufeld B
Vorschriften zu Baufeld C
Vorschriften zu Baufeld B/C
Im Baufeld E1 befindet sich weiterhin der heutige MParc. Zusätzlich werden der OBI und die bestehenden Kund:innenparkplätze in diesem Baufeld zusammengefasst.
Neben dem MParc entsteht zudem das Hochhaus D. Dieses ist baulich mit dem MParc und dem Baufeld E1 verbunden. So liegt die Rampe zuden Parkplätzen des MParc im Baufeld D.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 58 des Berichts.
Vorschriften zu Baufeld E1
Vorschriften zu Baufeld D
Auf dem Dach des MParc befindet sich künftig neben dem Dreispitz-Dachpark auch eine Sekundarschule in Baufeld E2 und eine Dreifachturnhalle in Baufeld E3.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 59 des Berichts.
Vorschriften zu Baufeld E2
Vorschriften zu Baufeld E3
Die Baufelder F, G und H beherbergen bestehende Baurechtnehmer innerhalb des Areals.
In diesen drei Baufeldern wird das heute zulässige Volumen gemäss der Dreispitzverordnung in den neuen Bebauungsplan überführt. Zusätzlich wird neu Wohnnutzung erlaubt aber die Anzahl Parkplätze auf das heutige Mass beschränkt.
Mehr dazu im Kapitel 6.6, Seite 62 des Berichts.
Vorschriften zu Baufeld F
Vorschriften zu Baufeld G
Vorschriften zu Baufeld H
Mit der Zone wird die Bebaubarkeit eines Grundstücks festgelegt. Heute ist das Areal Industrie- und Gewerbezone (blau). Wohnnutzung ist ausgeschlossen.
Um die geplanten Wohnungen und die Schule zu bauen, muss der Zonenplan geändert werden.
Der Zonenplan bildet dabei die Basis, auf der mit dem Bebauungsplan die weiteren Details geregelt werden.
Neu wird das Areal in die Zone 5 (rot) und die Grünanlagenzone (grün) eingeteilt. Weiss ist Allmend.
Mehr dazu im Kapitel 6.1, Seite 42 des Berichts.
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) legt fest, wie viel Lärm Gebäude verursachen dürfen.
Heute ist das Areal der Lärmempfindlichkeitsstufe 4 (ES-IV, blau) zugewiesen. In dieser Stufe sind Betriebe mit starken Lärmemissionen erlaubt.
Wo Menschen wohnen, sind keine Betriebe mit starken Lärmemissionen erlaubt.
Neu wird das Areal daher der Empfindlichkeitsstufe 3 (ES-III, rot) zugewiesen. Damit sind Wohnungen möglich.
Mehr dazu im Kapitel 6.2, Seite 43 des Berichts.
Der Wohnanteilplan (WAP) regelt, wieviel Wohnraum mindestens erstellt werden muss.
Der Wohnanteilplan macht heute „Keine Aussage“ (grau), da in der Industrie- und Gewerbezone nicht gewohnt werden darf.
Mehr dazu im Kapitel 6.3, Seite 43 des Berichts.
Neu sollen im Dreispitz Nord auch Wohnungen entstehen. Der Wohnanteilplan regelt daher für die verschiedenen Baufelder unterschiedliche Anteile.
In Ergänzung zum WAP regelt der Bebauungsplan im Detail, wieviel Wohnraum mindestens entstehen und wieviel davon auch preisgünstig sein muss.
Strassenlinien grenzen Allmend von Privatareal ab. Baulinien definieren, bis wohin gebaut werden darf.
Im Dreispitz Nord folgen die neuen Baulinien den Baufeldern.
Die Melchior Berri-Promenade soll Allmend werden. Dazu müssen zuerst Weglinien gelegt werden.
Mehr dazu im Kapitel 6.4, Seite 44 des Berichts.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt.
Der Bericht wird von den zuständigen Fachstellen überprüft und beurteilt. Die Fachstellen legen, wo nötig, Massnahmen fest, die im Bebauungsplan oder später in der Baubewilligung eingefordert werden.
Der Umweltverträglichkeitsbericht wird zusammen mit dem Bebauungsplan öffentlich aufgelegt.
Mehr dazu im Kapitel 4.3, Seite 34 des Berichts.
In der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Auswirkungen von 16 Umweltbereichen untersucht, dargestellt und beurteilt:
Die Christoph Merian Stiftung, die Genossenschaft Migros Basel sowie der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt vereinbaren verschiedene Punkte wie die Organisation der weiteren Zusammenarbeit für die Phase der Umsetzung oder die Bereinigung der Parzellengrenzen entlang der Münchensteinerstrasse in einem Städtebaulichen Vertrag.
Der Städtebauliche Vertrag hat keinen Einfluss auf Beschlüsse, die in die Zuständigkeit des Grossen Rats fallen.
Der Städtebauliche Vertrag soll parallel zur öffentlichen Planauflage veröffentlicht werden.
Mehr dazu im Kapitel 6.5, Seite 45 des Berichts.
Der Bericht über die Planungsinstrumente beschreibt die hier dargestellten Massnahmen im Detail.
Die hier und im Bericht beschriebenen Pläne sind die eigentlichen Planungsinstrumente. Sie zeigen, was und wo tatsächlich angepasst werden muss.
Bericht zum Download:
Pläne zum Download:
Falls Sie noch weitere Fragen zur Planung des neuen Stadtteils Dreispitz Nord haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht mit dem folgenden Kontaktformular! Ihre Frage wird so rasch wie möglich beantwortet.
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